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Herzlich willkommen in unserer Community Area!
Hier erfährst du alles zu unseren aktuellen Jobangeboten, wichtigen Anstellungsdetails und weiteren Informationen zu der Zusammenarbeit mit uns.
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Gründe Für B+D Promotions
Aktuelle Jobs
JOIN US! – Be a part of our team! – exklusiver Produktlaunch 2024 – vorab im Rheinland! (Köln, Düsseldorf – Umgebung)
Für die erfolgreiche Einführung eines neuen rauchlosen Tabak-Produkts unseres Kunden suchen wir aufgeschlossene Teamleiter*innen, Promoter*innen und flexible Unterstützungskräfte, die für beeindruckende Momente sorgen und den Verkauf dieses hochwertigen Produkts maximieren!
Du hast die Wahl zwischen: Point of Sale, Roadshow oder Promotion in Einkaufzentren
Einsatzdatum: Mai bis Dezember 2024 (Arbeiten an bis zu 4 Tagen pro Woche)
Aufgaben:
Präsentation & Sampling eines rauchloses Tabakprodukt
Allgemeine Gästebetreuung & leichte Servicetätigkeiten
Proaktive Kundenansprache
Verkauf und Warenpflege
Auf-/Abbau der Aktionsfläche (easy Handling aller Materialien)
Wir bieten:
Eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem inspirierenden Umfeld
Überdurchschnittliche Vergütung
Ein motiviertes Team und die Chance, großartige Menschen kennenzulernen
Flexible Arbeitszeiten
Anstellung über die kurzfristige Beschäftigung, Minijob, Voll- oder Teilzeit (50%)
Langfristige Zusammenarbeit
Unser Ziel ist es, dich bestmöglich vorzubereiten und weiterzubringen – im Rahmen einer professionellen Sales Training-Schulung wirst du auf deine Aufgaben bestens vorbereitet
Anforderungen
Du bist 21 Jahre oder älter
Du hast idealerweise ein Führerschein Klasse B und/oder BE
Du zeichnest dich durch dein freundliches und professionelles Auftreten aus
Du arbeitest gerne im Team und bist kommunikativ
Du bist serviceorientiert und hast keine Scheu aktiv auf Konsumenten (m/w/d) zuzugehen
Erfahrungen im Bereich Promotion & Sales sind von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung
Vergütung
Du erhältst eine Vergütung zwischen 20€ und 24€ pro Stunde (zuzüglich Provision + Reporting Bonus)
Ansprechpartner/in
Michelle Junk:
Tel.: 0151 16219130
Mail: junk@bplusd.de
JOIN US! – Be a part of our team! – exklusiver Produktlaunch 2024 – vorab im Rheinland! (Köln, Bonn, Leverkusen, Düsseldorf – Umgebung)
Für die erfolgreiche Einführung eines neuen rauchlosen Tabak-Produkts unseres Kunden suchen wir aufgeschlossene Teamleiter*innen, Promoter*innen und flexible Unterstützungskräfte, die für beeindruckende Momente sorgen und den Verkauf dieses hochwertigen Produkts maximieren!
Einsatzdatum: Mai bis Dezember 2024 (Arbeiten an bis zu 4 Tagen pro Woche)
Aufgaben:
• Präsentation & Sampling eines rauchloses Tabakprodukt, am Point-of-Sale (POS)
• Proaktive Ansprache potenzieller Konsumenten (m/w/d)
• Zielgerechte & individuelle Beratung der Konsumenten (m/w/d)
• Verkauf und Warenpflege
• Auf- und Abbau der Ausrüstung (POS)
Wir bieten:
- Eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem inspirierenden Umfeld
- Überdurchschnittliche Vergütung
- Ein motiviertes Team und die Chance, großartige Menschen kennenzulernen
- Flexible Arbeitszeiten
- Anstellung in kurzfristiger Beschäftigung, Voll- oder Teilzeit (50%)
- Langfristige Zusammenarbeit
- Unser Ziel ist es, dich bestmöglich vorzubereiten und weiterzubringen – im Rahmen einer professionellen Sales Training-Schulung wirst du auf deine Aufgaben bestens vorbereitet
Anforderungen
- Du bist 21 Jahre oder älter
- Du zeichnest dich durch dein freundliches und professionelles Auftreten aus
- Du arbeitest gerne im Team und bist kommunikativ
- Du bist serviceorientiert und hast keine Scheu aktiv auf Konsumenten (m/w/d) zuzugehen
- Du besitzt einen Führerschein Klasse B (nur bei Teamleiter*in erforderlich)
- Erfahrungen im Bereich „Promotion & Sales“ sind von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung
Vergütung
Vergütung Promoter*innen: 20€/Stunde + Provision
Ansprechpartner/in
Michelle Junk:
Tel.: 0151 16219130
Mail: junk@bplusd.de
Für die erfolgreiche Einführung eines neuen rauchlosen Tabak-Produkts unseres Kunden suchen wir aufgeschlossene Teamleiter*innen, die für beeindruckende Momente sorgen und den Verkauf dieses hochwertigen Produkts maximieren!
Einsatzdatum: Mai bis Dezember 2024 (Arbeiten an bis zu 4 Tagen pro Woche)
Einsatzort: Rheinland (NRW – Köln, Bonn, Leverkusen, Düsseldorf – Umgebung)
Die Teamleitung erhält über den Aktionszeitraum einen Mietwagen von uns
Aufgaben:
• Präsentation & Sampling eines rauchlosen Tabakproduktes, am Point-of-Sale (POS)
• Proaktive Ansprache potenzieller Konsumenten (m/w/d)
• Zielgerechte & individuelle Beratung der Konsumenten (m/w/d)
• Verkauf und Warenpflege
• Auf- und Abbau der Ausrüstung (POS)
• Anleitung der Teamer:in
• Reporting jedes Einsatztages (Aktionsbericht, Warenbestand, Foto/Videodokumentation)
• Transport des Equipments mit eigenem Aktionsfahrzeug (wird zur Verfügung gestellt)
• Ansprechperson für den gesamten Aktionszeitraum
Aufgaben:
• Präsentation & Sampling eines rauchlosen Tabakproduktes, am Point-of-Sale (POS)
• Proaktive Ansprache potenzieller Konsumenten (m/w/d)
• Zielgerechte & individuelle Beratung der Konsumenten (m/w/d)
• Verkauf und Warenpflege
• Auf- und Abbau der Ausrüstung (POS)
• Anleitung der Teamer:in
• Reporting jedes Einsatztages (Aktionsbericht, Warenbestand, Foto/Videodokumentation)
• Transport des Equipments mit eigenem Aktionsfahrzeug (wird zur Verfügung gestellt)
• Ansprechperson für den gesamten Aktionszeitraum
Anforderungen
• Du bist 21 Jahre oder älter
• Du zeichnest dich durch dein freundliches und professionelles Auftreten aus
• Du arbeitest gerne im Team und bist kommunikativ
• Du bist serviceorientiert und hast keine Scheu aktiv auf Konsumenten (m/w/d) zuzugehen
• Du besitzt einen Führerschein Klasse B
• Du hast bereits Erfahrungen als Teamleiter:in sammeln können und hast keine Scheu eine Person anzuleiten
Vergütung
22€/Stunde + Reporting Bonus + Equipment Bonus + Provision
Ansprechpartner/in
Michelle Junk:
Tel.: 0151 16219130
Mail: junk@bplusd.de
Du befindest dich mitten im Studium?
Du liebst es mit Menschen zu arbeiten und bist nicht auf den Mund gefallen?
Wenn Du beide Fragen mit „ja“ beantworten kannst, ließ besser weiter!
Bei uns kannst Du Traumjobs nach DEINEN Verfügbarkeiten umsetzen. Sag der Minijobgrenze Adè und verdiene ohne Abzüge mehr als nur 520€ im Monat.
Wie das geht? Mit der kurzfristigen Beschäftigung! Was das genau ist, erklären wir Dir gerne in einem persönlichen Telefonat.
Kunden, für die unsere Markenbotschafter*innen schon tätig waren:
Wella, Medion Erazer, Brother, Mercedes Benz, Haribo, ShareNow und und und…
Folgende Jobs kannst Du mit uns umsetzen:
• Verkostungspromotion,
• Salespromotion,
• Roadshows,
• Walking-Act und
• Messe- & Eventpromotion
Anforderungen
Du solltest dich unbedingt bewerben, wenn Du folgende Punkte vertrittst:
• Öfter mal was Neues – Langeweile auf der Arbeit ist nichts für dich.
• Teamwork makes the Dream work!
• Freund*innen werden zu Kolleg*innen und andersherum – bringe dein*e Freund*innen mit ins Boot!
Vergütung
Top-Vergütung mit 14,00 € – 21,00 € die Stunde, gemäß Einsatzzeit und Projekt
Ansprechpartner/in
Bewirb Dich direkt oder per Mail: deinjob@bplusd-personalservices.de
Du konntest Dich in der Ausschreibung wieder finden? Dann nichts wie los! Wir freuen uns auf Eure Einzel- oder auch Doppelbewerbungen bei B+D Promotions.
Solltest Du noch weitere Informationen benötigen oder einfach mal über die Möglichkeiten bei uns sprechen wollen, sind wir jederzeit gerne für Dich da.
Bewerbung
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Du bist bereist registriert? Melde dich an und finde deinen passenden Job.
Einsätze pro jahr
B+D Community Zugehörigkeit
Unterschiedliche Projekte & Kunden
Personalstatements
Verkostungspromotion
EVA
„Trotz Einzelpromotion wurde es nie langweilig, da ich immer tolle Gespräche mit den verschiedensten Kund*innen und meinen Projektansprechpartner*innen bei B+D hatte. Die Arbeit in verschiedenen Städten hat mir gut gefallen. So hab ich nicht nur meinen Geldbeutel, sondern auch meine Fahrkünste und meine innere Landkarte aufgebessert. Am Parken arbeite ich aber noch :)“
Roadshow TEAMLEITUNG
ADIl
„Mein persönliches Highlight war die Haribo Roadshow. Hierbei wurden nicht nur Anregungen und Verbesserungsvorschläge seitens der Promoter*innen gehört, sondern auch umgesetzt. Durch die offene und lockere Art des B+D Teams, war die Zusammenarbeit immer sehr angenehmen und unkompliziert.“
Salespromotion
daniel
„Sehr herzliche Begleitung der Agentur, persönlich und professionell. Gleichzeitig bieten informative Schulungen eine gute Grundlage für die Fachberatung. Dazu gesellen sich faire Konditionen und top Markenhersteller an stark frequentierten POS-Standorten für einen verkaufsstarken Umsatz.“
samplingpromotion
sarah
„Besonders glücklich machen mich bei meiner Arbeit die leuchtenden Kinderaugen, wenn sie den Goldbär Walking-Act sehen. Meinen ersten Promotionjob habe ich vor 5 Jahren über B+D bekommen und ich freue mich jedes Mal über die gute, professionelle und immer lustige Zusammenarbeit.“
Anstellung & Abrechnung
Hier findest du alle relevanten Informationen rund um die Themen Anstellung & Abrechnung .
Abrechnung bei B+D
Jeden Monat erhältst du bei uns fristgerecht deinen Lohn automatisch und ohne Rechnungsstellung auf dein Konto überwiesen. Wie die Lohnabrechnung bei uns funktioniert und was du beachten musst, findest du in folgenden Texten.
Alle Löhne werden bei uns jeden Monat, am zweitletzten Werktag an das gesamte Personal überwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass dein Lohn nur überwiesen werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uns eingegangen sind. Der Stichtag für alle Aktionsunterlagen ist der 20. jeden Monats. Deine Vertragsunterlagen werden dabei immer vor Aktionsantritt benötigt.
Deine postalische Lohnabrechnung übersenden wir dir i. d. R. innerhalb von 14 Tagen an deine Meldeadresse. Auf dieser Lohnabrechnung kannst du den Überweisungsbetrag einsehen. Deiner Steuererklärung kannst du die Lohnabrechnung ebenfalls beilegen, um mögliche lohnsteuerliche Abzüge zurückzuerhalten. Solltest du Rückfragen zu deiner Lohnüberweisung haben, bitten wir dich, bis zum Erhalt deiner postalischen Lohnabrechnung zu warten und dich anschließend mit deinem zuständigen Projektteam in Verbindung zu setzen.
Vor Beginn deines Arbeitsverhältnisses mit uns, erhältst du einen Arbeitsvertrag, einen Personalfragebogen und weitere Vertragsanlagen und Dokumente, die für die Arbeitsaufnahme von Relevanz sind. Hierzu zählen ebenfalls Immatrikulations- und Schulbescheinigungen für Schüler*innen und Studierende sowie Versicherungsnachweise für privatversicherte Personen.
Damit wir dir deine Löhne, Reisekosten und weitere Auslagen direkt auf dein Konto überweisen können, benötigen wir alle Vertragsunterlagen und deinen Personalfragebogen vollständig und korrekt ausgefüllt zurück. Hierbei ist zu beachten, dass du deinen Einsatz erst antreten kannst, wenn diese Unterlagen bei uns in vollem Umfang eingegangen sind. Im Anschluss können wir dich als Arbeitnehmer*in anmelden. Du bist außerdem während deiner Einsätze über uns unfallversichert und alle Überweisungen können planmäßig getätigt werden.
Je nach Projektart erhältst du Aktionsberichte und / oder Stundenlisten, die während deines Einsatzes von dir zu pflegen sind. Aktionsberichte und Stundenlisten belegen deine Anwesenheit und werden nach deinen Einsätzen von uns benötigt. Nähere Details zu Fristen und Berichtswesensinhalten findest du in deiner Vertragsanlage und deinem persönlichen Einsatzbriefing. Bei weiteren Rückfragen kannst du dich jederzeit an dein festes Projekteam wenden.
Unabhängig von deinem Tagessatz, Stundenlohn und weiteren Boni, können projektbedingt weitere Zusatzzahlungen wie Reisekosten bzw. Kilometergeld und Auslagenerstattungen vereinbart sein. Ist dies der Fall, erhältst du von uns mit deinem persönlichen Projektbriefing auch die dazugehörigen Formulare.
Über das Reisekosten- und Auslagenformular hast du die Möglichkeit, deine Auslagen bei uns einzureichen, um die entsprechende Rückerstattung unsererseits zu erhalten. Damit das reibungslos stattfinden kann, werden deine vollständigen Vertragsunterlagen, dein gepflegter Aktionsbericht oder deine Stundenliste und das vollständig ausgefüllte Reisekosten- und Auslagenformular benötigt. Musstest du im Rahmen deines Nebenjobs Einkäufe tätigen, benötigen wir ebenfalls deine originalen Kassenbelege.
Reisekosten- und Auslagenzahlungen finden unabhängig von den Lohnüberweisungen statt. Sobald uns deine vollständigen Vertragsunterlagen (s. o.) sowie die vollständigen Reisekosten- und Auslagendokumente vorliegen, erhältst du deine Auszahlung innerhalb von 14 Werktagen.
- Vertragsunterlagen und Personalfragebogen werden vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor Einsatzbeginn benötigt. Die Unterlagen können im Original, in Kopie oder als PDF-Datei eingereicht werden.
- Aktionsberichte und Stundenlisten werden nach deinen Einsätzen benötigt. Hierfür werden vertraglich vereinbarte Fristen festgelegt. Die Dokumente können im Original, in Kopie oder als PDF-Datei eingereicht werden.
- Das Reisekosten- und Auslagenformular kannst du nach deinen Aktionstagen bei uns einreichen. Das Formular wird im Original, in Kopie oder als PDF-Datei benötigt. Kassenbelege und Quittungen müssen immer im Original eingereicht werden.
- Lohnzahlungen finden am zweitletzten Werktag jeden Monats statt. Deine postalische Lohnabrechnung erhältst du binnen 14 Tagen nach der Lohnüberweisung.
- Reisekosten- und Auslagenzahlungen finden unabhängig von der Lohnüberweisung innerhalb von 14 Werktagen nach Einreichen der Dokumente statt.
Kurzfristige BEschäftigung
Als eine der ersten Agenturen haben wir uns bereits 2016 dazu entschieden, die kurzfristige Beschäftigung als rechtssichere Anstellungsart zu verwenden und unser projektbezogenes Personal als Arbeitnehmende zu beschäftigen. Was dies konkret bedeutet, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Wird eine Beschäftigung längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr ausgeübt, so sprechen wir von einer geringfügigen Beschäftigung, und zwar in Form der kurzfristigen Beschäftigung. Es handelt sich hierbei also um eine Nebentätigkeit, die vorab zeitlich begrenzt ist (§8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV).
Der Begriff Nebentätigkeit spielt hier eine wichtige Rolle, denn eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt nicht mehr ihre Voraussetzung, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird. Berufsmäßig wird eine Beschäftigung dann ausgeübt, wenn sie für eine Person von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen werden oder Personen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend für eine mehr als geringfügig entlohnte Beschäftigung gemeldet sind.
Alternativ hierzu kannst Du auch über die reguläre Beschäftigung oder im Rahmen eines Minijobs bei uns arbeiten.
Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialabgabefrei.Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle. Und ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmende: Du hast keine oder nur geringe lohnsteuerliche Abzüge, mit denen du bei einer monatlichen Lohnabrechnung rechnen musst.
In jeder Steuerklasse gibt es einen individuellen Steuerfreibetrag, für den keine lohnsteuerlichen Abzüge berechnet werden. Online kannst du hierzu aktuelle Lohnsteuertabellen recherchieren und Deinen Steuerfreibetrag gemäß Deiner Steuerklasse herausfinden. Außerdem kannst du dich jederzeit an dein zuständiges Finanzamt wenden.
Erste Beispielrechnung Steuerklasse 1 (stand: 09.08.2021):
Du befindest dich in Steuerklasse 1 und verdienst im Monat 1.000,00€ brutto über die kurzfristige Beschäftigung.
Der Freibetrag für Steuerklasse 1 (stand: 09.08.2021) liegt bei ca. 1.112,00€ monatlich.
= Du hast keine lohnsteuerlichen Abzüge oder Sozialabgaben. Dein Lohn i. H. v. 1.000,00€ wird brutto-für-netto ausgezahlt.
Zweite Beispielrechnung Steuerklasse 1 (stand: 09.08.2021):
Du befindest dich in Steuerklasse 1 und verdienst im Monat 1.500,00€ brutto über die kurzfristige Beschäftigung.
Der Freibetrag für Steuerklasse 1 (stand: 09.08.2021) liegt bei ca. 1.112,00€ monatlich.
= Du beziehst lohnsteuerliche Abzüge auf deinen Bruttolohn. Dein Nettolohn beträgt ca. 1.439,92€.
Dritte Beispielrechnung Steuerklasse 6 (stand: 09.08.2021):
Du befindest dich in Steuerklasse 6 und verdienst im Monat 1.000,00€ über die kurzfristige Beschäftigung.
Es gibt keinen Steuerfreibetrag für Steuerklasse 6 (stand: 09.08.2021).
= Du bezieht lohnsteuerliche Abzüge auf deinen Bruttolohn. Dein Nettolohn beträgt ca. 887,28€.
Wie du sehen kannst, betragen die lohnsteuerlichen Abzüge nur einen Bruchteil dessen, was du über die kurzfristige Beschäftigung bei uns verdienen kannst. Außerdem hast du im Nachhinein keine weiteren Rückzahlungen für z.B. Rentenversicherungsbeiträge zu leisten.
Arbeitnehmende können grundsätzlich mehrere kurzfristige Beschäftigungen parallel ausüben. Allerdings darf die Gesamtdauer all dieser Arbeitstage innerhalb der jeweiligen Arbeitsverhältnisse pro Kalenderjahr 70 Arbeitstage nicht überschreiten. Zudem musst du wissen, dass deine individuelle Steuerklasse nur einmal pro Monat belegt werden kann. Das bedeutet, dass du pro Monat beispielsweise bei B+D die Steuerklasse 1 belegst, bei einer anderen Agentur allerdings ausschließlich über Steuerklasse 6 im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden musst. Die Steuerklasse kann nach Ablauf eines Abrechnungsmonats angepasst werden.
Umgangssprachlich wird die kurzfristige Beschäftigung auch häufig 70-Tage Regelung genannt. Das kommt daher, dass dieses Anstellungsmodell auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. Dies bezieht sich auf alle Einsatztage über die kurzfristige Beschäftigung eines Kalenderjahres, die du bei B+D und auch bei anderen Arbeitgebenden tätig warst.
Sollten im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung 70 Arbeitstage oder 3 Monate entgegen den ursprünglichen Erwartungen überschritten werden, so handelt es sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung, sondern um eine reguläre Beschäftigung. Das Anstellungsverhältnis „wechselt“ automatisch und reguläre Sozialversicherungsbeiträge fallen für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses an (Arbeitslosenversicherung, Rentenanteile, Krankenkassenanteil, etc.). Dabei ist zu beachten, dass die Versicherungspflicht bereits an dem Tag beginnt, sobald das Überschreiten der Grenze bekannt wird. D.h. ob Sozialversicherungsbeträge erst ab dem 71. Arbeitstag oder auch rückwirkend für weitere Arbeitstage geltend gemacht werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Diesbezüglich kannst du dich immer an dein zuständiges Finanzamt als professionell beratende Stelle in Sachen Finanzen für eine verbindliche Aussage wenden.
Eine Anstellung über die kurzfristige Beschäftigung ist möglich, sofern die Beschäftigung für Arbeitnehmende nicht von übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (s.o.). Grundsätzlich gilt, dass die kurzfristige Beschäftigung für folgende Personengruppen geeignet ist:
- Studierende
- Schüler*innen
- Selbstständige
- Auszubildende und Arbeitnehmende (Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräfte)
- Renter*innen
- Haushaltsführende Personen
Unsere Empfehlung für dich: Informiere dich vor einer Arbeitsaufnahme immer über die Rahmenbedingungen, die für das Arbeitsverhältnis vorliegen. Du solltest dich Fragen:
„Sind meine Tätigkeiten im Rahmen eines Auftrags weisungsgebunden?“ und „Muss ich konkreten Rahmendaten für diesen Auftrag folgen?“
Kannst du die Fragen mit „Ja“ beantworten, solltest du den Auftrag definitiv über ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis abwickeln (§7 Abs. 1 SGB IV).
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich jederzeit an Dein zuständiges Finanzamt und die Minijob-Zentrale als professionell beratende Stelle wenden und auch wir sind gerne jederzeit für dich da.
geringfügig entlohnte BEschäftigung: der minijob
Eine bekannte Art der Anstellung ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung, der Minijob oder auch 450-Euro-Job. Ob du hierüber auch bei uns arbeiten kannst und welche Vor- und Nachteile diese Art der Anstellung mit sich bringt, findest du hier.
Bei dem sogenannten Minijob handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 450,00 € monatlich, bzw. 5.400,00 € jährlich und ist pauschal zu versteuern. Darüber hinaus wäre die Beschäftigung nicht mehr geringfügig und auch somit nicht mehr pauschal zu versteuern.
Deine Arbeitgebende führen pauschale Sozialversicherungsbeiträge prozentual zu deinem Monatsbrutto als Arbeitnehmer*in ab.
Du zahlst als arbeitnehmende Person im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses nur Beiträge zur Rentenversicherung. Diese werden bemessen am aktuellen Rentenversicherungssatz (Stand: 10.08.2020) i. H. v. ca. 18,6%. Arbeitgebende führen bereits ca. 15% zur Rentenversicherung ab, sodass du lediglich die Differenz i. H. v. ca. 3,6% des Monatsbruttos tragen musst.
Möchtest du keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen, kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses kannst du hierzu Angaben auf deinem Personalfragebogen bei uns machen. Eine nachträgliche Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist ebenfalls möglich, muss jedoch schriftlich erfolgen.
Bei Rückfragen kannst du dich zudem jederzeit an die Minijob-Zentrale als Deine professionell beratende Stelle für eine verbindliche Aussage wenden.
Im Rahmen deines Minijobs darfst du regelmäßig bis zu 450,00 € monatlich bzw. maximal 5.400,00 € jährlich verdienen. Wird die Einkommensgrenze überschritten, endet der Minijob automatisch. Eine Ausnahme bildet unvorhersehbares und gelegentliches Überschreiten der Einkommensgrenze (z.B. bei Krankheitsvertretung). In diesem Fall wird die jährliche Einkommensgrenze betrachtet.
Beispielrechnung (Stand: 09.08.2021), Beginn der Beschäftigung 01.01.2021
Du verdienst von Januar bis April: 560,00 € monatlich
Du verdienst von Mai bis Dezember: 350,00 € monatlich
(4 x 560,00 € + 8 x 350,00 €)
= 5040,00€
5040,00€ / 12 Monate = durchschnittlich 420,00€ monatlich
Das monatliche Entgelt beträgt im Durchschnitt 420,00€ und überschreitet nicht die jährliche Einkommensgrenze.
Situation 1: Du übst mehrere 450-Euro-Jobs parallel aus
Du kannst mehrere 450-Euro-Jobs parallel ausüben. Wichtig ist nur, dass du weiterhin die monatliche und jährliche Einkommensgrenze beachtest, da alle 450-Euro-Jobs addiert werden. Wird die Verdienstgrenze überschritten, werden alle Jobs versicherungspflichtig, wodurch die Minijobs enden.
Situation 2: Du hast eine Hauptbeschäftigung und übst einen weiteren 450-Euro-Job aus
Du kannst einen 450-Euro-Job neben Deiner Hauptbeschäftigung ausüben. Die Gehälter werden nicht addiert. Die monatliche und jährliche Einkommensgrenze des Minijobs muss dennoch weiterhin beachtet werden.
Situation 3: Du hast eine Hauptbeschäftigung und übst zwei oder mehr 450-Euro-Jobs aus
Du kannst den ersten 450-Euro-Job neben Deiner Hauptbeschäftigung wie gewohnt ausüben, die Gehälter werden nicht addiert. Jeder weitere 450-Euro-Job wird jedoch mit deiner Hauptbeschäftigung addiert, sodass eine Sozialversicherungspflicht (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) besteht.
Grundsätzlich können alle einen Minijob unter Beachtung der Einkommensgrenzen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausüben (§12 Abs. 1 GG).
Bei uns kannst du auch einzelne Jobangebote über die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben. Ob das Jobangebot, für das du dich interessierst, auch als Minijob angeboten wird, kannst du jederzeit bei uns erfragen.
Alternativ hierzu kannst du auch über die kurzfristige Beschäftigung oder die reguläre Beschäftigung bei uns arbeiten.
reguläre BEschäftigung
Je nach Jobart und Anzahl deiner Einsatztage, kannst du bei uns auch regulär beschäftigt werden. Das heißt, dass du deine Einsätze über ein Normalarbeitsverhältnis bei uns abwickelst. Was das genau für dich im Detail bedeutet, findest du im Folgenden.
Bei der regulären Beschäftigung handelt es sich um eine „sozialversicherungspflichtige Tätigkeit“. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass Arbeitnehmende sozialversicherungspflichtig angestellt sind und keiner Zeit- oder Leiharbeit nachkommen.
Diese Form der Anstellung nutzen wir nur bei ausgewählten Projekten, da nicht jeder Jobtyp die gesetzlichen Rahmendaten für eine reguläre Beschäftigung erfüllt. Alternativ hierzu kannst du auch über die kurzfristige Beschäftigung oder im Rahmen eines Minijobs bei uns arbeiten.
Bei deinem Lohn musst Du zwischen Brutto- und Nettolohn unterscheiden. Dein Bruttolohn richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen und beinhaltet alle zusammengesetzten Größen. Hierzu gehören gesetzliche Abgaben zu
- Krankenversicherung,
- Rentenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Arbeitslosenversicherung
- und Lohnsteuer.
Bei einer Kirchenzugehörigkeit fallen ebenfalls Beiträge zur Kirchensteuer an.
Ziehst du diese Anteile von Deinem Bruttolohn ab, erhältst du deinen Nettolohn – also den um die zusammengesetzten Größen geminderten Auszahlungsbetrag.
Du kannst grundsätzlich mehrere Beschäftigungen parallel ausüben. Es ist jedoch zu beachten, dass deine Steuerklasse pro Monat nur einmal belegt werden kann. Das bedeutet, dass du beispielsweise im Monat Januar bei B+D die Steuerklasse 1 belegst, bei einer anderen Agentur allerdings ausschließlich über Steuerklasse 6 im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden kannst. Die Steuerklasse kann nach Ablauf eines Abrechnungsmonats angepasst werden.
Unsere Empfehlung für dich: Informiere dich vor einer Arbeitsaufnahme immer über die Rahmenbedingungen, die für den Einsatz vorliegen. Du solltest dich Fragen:
„Sind meine Tätigkeiten im Rahmen eines Auftrags weisungsgebunden?“ und „Muss ich konkreten Rahmendaten für diesen Auftrag folgen?“
Kannst du die Fragen mit „Ja“ beantworten, solltest du den Auftrag definitiv über ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis abwickeln (§7 Abs. 1 SGB IV).
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich jederzeit an dein zuständiges Finanzamt und die Minijob-Zentrale als professionell beratende Stelle wenden und auch wir sind gerne jederzeit für dich da.
rechtssicherheit & scheinselbständigkeit
Seit 2016 beschäftigen wir als B+D unser projektbezogenes Personal nur noch als Arbeitnehmende. Diese Umstellung lag einer ständigen Entwicklung in der arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde, die zunehmend von einer Einstufung von projektbezogenem Personal als Arbeitnehmende aus ging. Hier erklären wir dir kurz, warum wir uns für diese wichtige Änderung entschieden haben.
Nach §7 SGB IV liegt eine nichtselbständige Beschäftigung vor, sofern Anhaltspunkte für eine Beschäftigung bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit weisungsgebunden ist und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebenden erfolgt.
Im Rahmen einer Verkostungsaktion, einer Salespromotion, eines Messejobs, usw. nimmst du in der Regel Weisungen deiner Auftraggebenden entgegen und befindest dich somit rechtlich in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
Nach dieser Definition liegt nun eine Scheinselbständigkeit vor, wenn du im Rahmen eines Auftrags selbstständige Tätigkeiten formuliert hast, jedoch tatsächlich nichtselbstständigen Tätigkeiten nachgehst (z.B. an feste Arbeitszeiten gebunden bist und Rahmendaten für einen Auftrag unveränderbar vom Auftraggebenden vorgeschrieben bekommst). Ist dies der Fall, werden zusätzliche Nachzahlungen an das Finanzamt eingefordert und rechtliche Konsequenzen können folgen.
Teure Rückzahlungen für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses
Wird eine Scheinselbständigkeit durch die zuständigen Behörden festgestellt, können Arbeitgebende verpflichtet werden, Rückzahlungen zu Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend für bis zu 30 Jahre zu zahlen.
Hat projektbezogenes Personal Arbeitsaufträge im Rahmen einer Scheinselbständigkeit durchgeführt, kommen ebenfalls teure Rückzahlungen zur Lohnsteurer und Sozialversicherung auf Arbeitnehmende zu.
Mögliche Meldung bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Wird eine mögliche Scheinselbständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemeldet, ist man dazu verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, d.h.:
- sämtliche Unterlagen (Verträge, Lohnabrechnungen, Meldeunterlagen, usw.) bereitzustellen
- das Betreten des Grundstücks und der Geschäftsräume durch das zuständige Amt zu dulden und
- an der Prüfung mitzuwirken (§§ 3-5 SchwarzArbG).
Sowohl das Unternehmen (der Arbeitgebende) als auch der Auftraggebende sowie das projektbezogene Personal können bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gemeldet werden.
Anhaltspunkte für eine selbstständige Tätigkeit | Anhaltspunkte für ein Anstellungsverhältnis |
Freie Arbeitszeiten, nach denen ich mich selbst richten kann | Feste Arbeitszeiten, nach denen ich mich richte |
Selbstbestimmung der Tätigkeitsbereiche | Weisungsgebundene Tätigkeiten der Auftraggebenden, denen ich folgen muss |
Keine Anwesenheitskontrolle | Anwesenheitskontrolle, z.B. durch Projektteam |
Mitnahme von eigenem Equipment, keine Outfitvorgabe | Bereitstellung von Equipment und Outfitvorgaben durch meine Auftraggebenden |
Gezielte Marketingmaßnahmen & Kundenakquise, die ich durchführe | Teilnahme an Jobausschreibungen |
Selbstbestimmung des Arbeitsortes, z.B. in der eigenen Betriebsstätte | Vorgaben zum Arbeitsort |
Provisionsabrechnung | Stundenlohn |
„Sind meine Tätigkeiten im Rahmen eines Auftrags weisungsgebunden?“ und „Muss ich konkreten Rahmendaten für diesen Auftrag folgen?“
Kannst du die Fragen mit „Ja“ beantworten, solltest du den Auftrag definitiv über ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis abwickeln (§7 Abs. 1 SGB IV).
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich jederzeit an dein zuständiges Finanzamt und die Minijob-Zentrale als professionell beratende Stelle wenden und auch wir sind gerne jederzeit für dich da.
Bewerbungsprozess
FAQ / Häufige Fragen
Wir freuen uns, dich persönlich bei deinem Anliegen zu unterstützen.
Unsere Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr. In diesem Zeitraum erreichst du uns telefonisch unter 0221 – 130 808 799 oder per E-Mail unter deinjob@bplusd-personalservices.de.
Wenn du am Wochenende im Einsatz bist und Schwierigkeiten oder Fragen hast, sind wir für dich unter einer vorab kommunizierten Notfallhandynummer erreichbar.
Unsere Anschrift lautet:
bplusd personal services GmbH
Am Kabellager 11-13
51063 Köln
Nein, aber wir haben die passenden rechtsicheren Alternativen für dich. Im Rahmen deiner Zusammenarbeit mit uns, kannst du über die kurzfristige Beschäftigung, im Rahmen eines Minijobs oder über ein Normalarbeitsverhältnis abgerechnet werden.
Die Umstellung auf Festanstellungen für projektbezogenes Personal lag einer ständigen Entwicklung in der arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde, die zunehmend von einer Einstufung von Promotion Personal als Arbeitnehmende ausging.
Nach §7 SGB IV liegt eine nichtselbständige Beschäftigung vor, sofern Anhaltspunkte für eine Beschäftigung bestehen. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit weisungsgebunden ist und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebenden erfolgt.
Im Rahmen einer Verkostungspromotion, einer Salespromotion, eines Messejobs, usw. nimmst du in der Regel Weisungen deiner Auftraggebenden entgegen und befindest dich somit rechtlich in einem Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis.
Alle Stellenausschreibungen findest du im Menüpunkt Aktuelle Jobangebote. Des Weiteren werden unsere Projekte immer über unser Onlineportal ausgeschrieben unter www.jobportal.bplusd-personalservices.de. Das Portal ermöglicht dir, unsere gesamten Jobangebote direkt per E-Mail zu erhalten und dich anschließend darauf zu bewerben.
Um dich zu bewerben, kannst du die oben genannten Möglichkeiten nutzen oder uns unter 0221 – 130 808 799 telefonisch kontaktieren. Gerne nehmen wir deine Bewerbung auch per E-Mail unter deinjob@bplusd-personalservices.de entgegen.
Ist der passende Job nicht für dich dabei? Wir freuen uns immer über Initiativbewerbungen und das Interesse an einer Aufnahme in unsere Online-Kartei. Kontaktiere uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Deine Sedcard ist deine Visitenkarte und sollte somit einen Eindruck von dir und deinen Kenntnissen vermitteln.
Inhalte einer Sedcard sind deine Kontaktdaten und allgemeine Informationen zu deiner Person, wie Angaben zu deinem Aussehen. Dazu gehören auch zwei aktuelle Bilder von dir, ein Portraitfoto und ein Ganzkörperfoto. Besonders wichtig sind uns deine Vorerfahrungen. Wie sieht deine schulische Laufbahn aus? Für welche Marken warst du bereits im Einsatz? Welche Arten von Promotionjobs hast du bereits ausprobiert? Welche Softskills bringst du mit? Je mehr Referenzen du angibst, desto besser können wir dich und deine Wünsche einplanen.
Du hast keine SedCard aber trotzdem Interesse an unseren Stellenausschreibungen? Das ist kein Problem. Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme und nehmen deine Bewerbung gerne entgegen.
Neben Zuverlässigkeit und Motivation hat für uns der Spaß am Umgang mit Menschen höchste Priorität. Außerdem ist uns ein guter Austausch besonders wichtig. Wir finden unsere Zusammenarbeit sollte auf Vertrauen beruhen, welches nur durch beidseitig transparente Kommunikation entstehen kann. Diese ist sowohl im Bewerbungsprozess als auch bei der Projektdurchführung sehr relevant. Denn wir möchten dich kennenlernen und erfahren, wer du bist und was dir liegt, um dir die passenden Jobangebote zukommen lassen zu können.
Castings sind sowohl persönlich als auch über einen Videocall möglich. Wir richten uns hierbei ganz nach dir und freuen uns jederzeit über eine Kontaktaufnahme.
Vor Beginn deines Arbeitsverhältnisses mit uns, erhältst du einen Arbeitsvertrag, einen Personalfragebogen und weitere Vertragsanlagen und Dokumente, die für die Arbeitsaufnahme von Relevanz sind. Hierzu zählen ebenfalls Immatrikulations- und Schulbescheinigungen für Studierende und Schüler*innen sowie Versicherungsnachweise für privatversicherte Personen. Damit wir dir deine Löhne, Reisekosten und weitere Auslagen direkt auf dein Konto überweisen können, benötigen wir alle Vertragsunterlagen und deinen Personalfragebogen vollständig und korrekt ausgefüllt zurück.
Je nach Projektart erhältst Du außerdem Aktionsberichte und / oder Stundenlisten, die während deines Einsatzes von dir zu pflegen sind. Aktionsberichte und Stundenlisten belegen deine Anwesenheit und werden nach deinen Einsätzen von uns benötigt.
Dein Stundensatz ist projektabhängig und kann daher variieren. Durchschnittlich werden die Jobangebote bei B+D mit 12,00€ – 21,00€ brutto pro Stunde vergütet.
Deine Auslagen & Reisekosten werden unabhängig vom Stundensatz gegen Vorlage eines Kassenbelegs erstattet. Außerdem genießt du bei B+D zusätzliche Bonuszahlungen und projektabhängige Provisionszahlungen oder Incentives.
Alle Löhne werden bei uns jeden Monat, am zweitletzten Werktag an dich als Arbeitnehmer*in überwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass dein Lohn nur überwiesen werden kann, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig und fristgerecht bei uns eingegangen sind. Der Stichtag für alle Aktionsunterlagen ist der 20. jeden Monats.
Deine postalische Lohnabrechnung übersenden wir dir i. d. R. innerhalb von 14 Tagen an deine Meldeadresse. Auf dieser Lohnabrechnung kannst du den Überweisungsbetrag und deine persönlichen Abrechnungsdaten einsehen (z.B. deine Steuerklasse, Sozialversicherungsangaben, usw.). Solltest du Rückfragen zu deiner Lohnüberweisung haben, bitten wir dich, bis zum Erhalt deiner postalischen Lohnabrechnung zu warten und dich anschließend mit deinem zuständigen Projektteam in Verbindung zu setzen.
Unabhängig von deinem Tagessatz, Stundenlohn und weiteren Boni, können projektbedingt weitere Zusatzzahlungen wie Reisekosten bzw. Kilometergeld und Auslagenerstattungen vereinbart sein. Ist dies der Fall, erhältst du von uns mit deinem persönlichen Projektbriefing auch die dazugehörigen Formulare.
Über das Reisekosten- und Auslagenformular hast du die Möglichkeit, deine Auslagen bei uns einzureichen, um die entsprechende Rückerstattung unsererseits zu erhalten. Damit das reibungslos stattfinden kann, werden deine vollständigen Vertragsunterlagen, dein gepflegter Aktionsbericht oder deine Stundenliste und das vollständig ausgefüllte Reisekosten- und Auslagenformular benötigt. Musstest du im Rahmen deines Projektauftrags Einkäufe tätigen, benötigen wir ebenfalls deine originalen Kassenbelege.
Reisekosten- und Auslagenzahlungen finden unabhängig von den Lohnüberweisungen statt. Sobald uns deine vollständigen Vertragsunterlagen (s.o.) sowie die vollständigen Reisekosten- und Auslagendokumente vorliegen, erhältst du deine Auszahlung innerhalb von 14 Werktagen.
Bei uns ist für jeden Jobtyp das passende Angebot dabei. Im Folgenden findest du einen Auszug aus unserer Jobübersicht:
- Verkostungsaktionen
- Salespromotions
- Roadshows
- Walking-Act Einsätze
- Teameinsätze
- Messe- & Eventeinsätze
- Samplingeinsätze
- Vertrieb & Außendienst
- Merchandising
- Helping-Hands
Grundsätzlich gilt, dass alle Jobangebote und der Personalbedarf variieren können. Wenn du dich in unserem Onlinetool registrierst, können wir dich immer über aktuelle Jobs auf dem Laufenden halten. Gerne kannst du dich außerdem jederzeit initiativ bei uns bewerben.
Nein, ein Gesundheitszeugnis wird laut §43 des deutschen Infektionsschutzgesetzes für Tätigkeiten, bei denen du im direkten Kontakt mit Lebensmitteln stehst, benötigt. Hierzu zählen unter anderem Verkostungspromotions und teilweise Messe- oder Gastrotätigkeiten.
Unser Projektteam informiert dich immer vor Aktionsstart über benötigte Unterlagen und steht dir bei Fragen gerne zur Verfügung.
Vor Beginn deines Arbeitsverhältnisses mit uns, erhältst du einen Arbeitsvertrag, einen Personalfragebogen und weitere Vertragsanlagen und Dokumente, die für die Arbeitsaufnahme von Relevanz sind. Hierzu zählen ebenfalls Immatrikulations- und Schulbescheinigungen. Du musst über 18 Jahre alt sein oder die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person mitbringen. Ansonsten gilt bei uns: Hab Spaß bei der Arbeit und dem Kontakt mit Menschen. Auch ohne Vorerfahrungen bist du bei uns herzlich willkommen!
Du möchtest dich direkt in unsere Online-Kartei eintragen? Klasse! Registrieren kannst du dich unter www.jobportal.bplusd-personalservices.de und bist damit in unserer Online-Kartei aufgenommen. Die Anmeldung ist natürlich kostenfrei und dauert nur wenige Minuten.
Das Portal ermöglicht dir, unsere gesamten Jobangebote direkt per E-Mail zu erhalten und dich anschließend darauf zu bewerben. Spannende Projekte warten auf dich. Los geht’s!
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